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HDI Generalvertretung Tim HauptTim HauptHDI Generalvertretung

Cyberschutz

Ein Klick genügt – und der Betrieb steht.

Cyberangriffe treffen längst nicht mehr nur Konzerne. Hier erklären wir zuerst, was dabei tatsächlich passiert – und danach, was die HDI Cyberversicherung davon auffängt.

46 %
der Cyberschäden verursachen die eigenen MitarbeitendenQuelle: HDI, Produktinformation Cyber 2022
90 Min.
Soforthilfe ohne Anrechnung auf den Selbstbehaltab dem ersten Anruf
24 / 7 / 365
Cyberschaden-Hotline, auch beim bloßen VerdachtIT-Dienstleister binnen 24 Stunden vor Ort

Die Grundlagen

Wie ein Angriff wirklich beginnt

Nicht mit einem Hacker im Kapuzenpulli, sondern mit einer E-Mail, die niemandem verdächtig vorkommt. Vier Wege, auf denen es in der Praxis passiert.

01

Phishing

Eine E-Mail führt auf eine Webseite, die das Design einer vertrauten Seite nachbaut – Bank, Portal, die eigene IT. Wer dort seine Zugangsdaten eingibt, übergibt sie dem Angreifer. Es braucht keine Sicherheitslücke, nur einen normalen Arbeitstag.

02

Ransomware

Ein Schadprogramm verschlüsselt Daten und Systeme und gibt sie erst gegen Lösegeld wieder frei. Keine Akten, keine Termine, keine Buchhaltung – ein Angriff auf die Verfügbarkeit und damit auf den laufenden Betrieb.

03

Business E-Mail Compromise

Gefälschte E-Mails im Namen der Geschäftsführung oder eines Geschäftspartners. Oder eine echte Rechnung, auf der nur die Bankverbindung geändert wurde. Kein technischer Angriff, sondern ein sozialer – und einer, der direkt Geld kostet.

04

Credential Stuffing

Angreifer probieren Zugangsdaten aus fremden Datenlecks bei Ihren Diensten durch. Wer dasselbe Passwort mehrfach nutzt, ist angreifbar, obwohl im eigenen Haus nie etwas passiert ist.

Erpressung hat heute drei Stufen

Wer nur an das verschlüsselte Laufwerk denkt, denkt zu kurz. Die Angreifer haben ihr Geschäftsmodell erweitert.

Einfach
Eindringen, Daten verschlüsseln, Lösegeld fordern.
Doppelt
Zusätzlich die Drohung, die erbeuteten Daten zu veröffentlichen.
Dreifach
Auch Ihre Kunden, Mandanten oder Patienten werden direkt erpresst.

Der Ernstfall

Was in den ersten Wochen passiert

Ein Cyberschaden ist kein Moment, sondern ein Verlauf. Die Kosten entstehen an fünf verschiedenen Stellen – und keine davon lässt sich aussitzen.

Stunde 0

Der Betrieb steht

Bildschirme sperren, Systeme reagieren nicht. Niemand weiß im ersten Moment, wie weit der Angriff reicht – und ob der Angreifer noch im Netz sitzt.

Erste 90 Minuten

Soforthilfe

Ein Anruf bei der Cyberschaden-Hotline genügt, ein Verdacht reicht aus. Diese erste Hilfe wird nicht auf den Selbstbehalt angerechnet.

Tag 1–3

Forensik und Meldepflicht

Der IT-Dienstleister klärt Hergang, Ursache und Umfang. Parallel läuft die 72-Stunden-Frist des Art. 33 DSGVO für die Meldung an die Aufsichtsbehörde.

Ab Stunde 12

Betriebsunterbrechung

Nach 12 Stunden Wartezeit greift der Ersatz für entgangenen Gewinn und fortlaufende Kosten – für längstens sechs Monate.

Wochen danach

Ansprüche Dritter

Kunden fordern Schadenersatz, die Aufsichtsbehörde prüft. Der Angriff ist längst vorbei, der Fall noch nicht.

Die Bausteine

Was die HDI Cyberversicherung leistet

Eigene Kosten, stillstehender Betrieb, Ansprüche Dritter – und die Prävention, die vorher greift. Sechs Bausteine, die zusammen den Schaden abdecken, nicht nur den Angriff.

Prävention mit Perseus

Online-Trainings, simulierte Phishingmails und ein Sicherheits-Dashboard für Ihr Team. Für Kunden der Cyberversicherung kostenfrei enthalten – und der Hebel, mit dem Sie Ihren Selbstbehalt senken.

Kostenfrei enthalten

Soforthilfe im Notfall

Cyberschaden-Hotline rund um die Uhr, auch beim bloßen Verdacht. Die ersten 90 Minuten werden nicht auf den Selbstbehalt angerechnet, der IT-Sicherheitsdienstleister ist binnen 24 Stunden vor Ort.

24 / 7 / 365

Forensik & Krisenmanagement

Aufklärung des Vorfalls, Krisenkommunikation und PR, Benachrichtigung von Betroffenen und Datenschutzbehörden, Schwachstellenanalyse. Liegt am Ende gar kein Versicherungsfall vor, trägt die HDI die Kosten trotzdem.

Wiederherstellung

Daten, Software, Netzwerke und Webseiten wiederherstellen, Schadsoftware entfernen. Beschädigte oder zerstörte Hardware ist bis 250.000 Euro mitversichert.

Betriebsunterbrechung

Entgangener Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten, wenn nichts mehr läuft – ab 12 Stunden Wartezeit, für längstens sechs Monate. Cloud-Ausfall und technische Störungen lassen sich zusätzlich einschließen.

Drittschäden

Prüfung, Abwehr und Regulierung der Ansprüche Dritter, Verteidigung im Datenschutzverfahren, Vertragsstrafen und Bußgelder wegen Datenschutzverletzungen bis 250.000 Euro.

Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen. Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Wortlaut der jeweils aktuellen Bedingungen, die beantragt und im Versicherungsschein dokumentiert werden. Stand der Angaben: HDI Cyberversicherung Produktprofil 06/2024.

Prävention

Der Selbstbehalt, der auf null sinken kann

Zur Cyberversicherung gehört das Präventionsangebot des HDI-Partners Perseus – kostenfrei. Wer es nutzt, senkt seinen Selbstbehalt um 25 Prozent, mit einem bestandenen Security-Baseline-Check um weitere 75 Prozent.

Vier Kurse mit Zertifikat

Cybersicherheit, Datenschutz, Phishing und KI – kurze Videoeinheiten mit Quiz statt Frontalschulung. Wer durch ist, bekommt ein Zertifikat.

Simulierte Phishingmails

Perseus verschickt regelmäßig täuschend echte Testmails, orientiert an aktuellen Angriffsmustern. Der Lerneffekt entsteht im Arbeitsalltag, nicht im Seminarraum.

Gefahrenwarnungen in Echtzeit

Bei relevanten Vorfällen informiert das Expertenteam per E-Mail – mit Einordnung und konkreter Handlungsempfehlung statt bloßer Meldung.

IT-Sicherheits-Dashboard

Ein regelmäßiger Outside-In-Scan prüft Ihre Domain aus der Sicht eines Angreifers auf öffentlich sichtbare Lücken und fasst das Ergebnis übersichtlich zusammen.

Fällt der Security-Baseline-Check positiv aus, verzichtet die HDI im Schadenfall zusätzlich auf die Prüfung einer vorvertraglichen Obliegenheitsverletzung. Aus einer Schulung für das Team wird damit ein handfester Vorteil im Ernstfall.

Für wen

Wo wir das jeden Tag machen

Cyberschutz sieht in jeder Branche anders aus – weil die Daten, die Ausfallzeiten und die Pflichten andere sind.

Kanzleien

Mandantendaten und Fristen: Ein Ausfall trifft Anwälte und Steuerberater doppelt – im Betrieb und in der Berufshaftung.

Zur Kanzleiabsicherung

Heilberufe

Patientendaten zählen zu den sensibelsten Daten überhaupt. Praxisausfall und Datenschutz greifen hier unmittelbar ineinander.

Zur Praxisabsicherung

Handwerk, Handel, Mittelstand

Warenwirtschaft, Kasse, Auftragsplanung: Wo der Betrieb digital läuft, steht er bei einem Angriff still.

Zu den Leistungen

Selbstcheck

Sechs Fragen an Ihren Betrieb

Wenn Sie bei einer Frage zögern, ist das kein Vorwurf – es ist der Normalfall. Es ist aber ein guter Grund für ein Gespräch.

  1. 01Wissen Sie, wann Ihr Backup zuletzt erfolgreich zurückgespielt wurde?
  2. 02Würden Ihre Mitarbeitenden eine gut gemachte Phishing-Mail erkennen?
  3. 03Ist die Anmeldung an Ihren Systemen durch einen zweiten Faktor geschützt?
  4. 04Wissen Sie, wen Sie am Samstagmorgen anrufen, wenn nichts mehr geht?
  5. 05Wie lange könnte Ihr Betrieb ohne IT weiterarbeiten – Tage oder Stunden?
  6. 06Wer meldet den Vorfall innerhalb von 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde?
Tim Haupt, Inhaber und Spezialist für Firmen und Freiberufler

Ihr Ansprechpartner

Tim Haupt

Inhaber · Spezialist für Firmen und Freiberufler

Cyberschutz ist Beratungssache: Wie Ihr Betrieb tatsächlich arbeitet, entscheidet über Deckungssumme, Selbstbehalt und die Frage, welche Bausteine Sie überhaupt brauchen. Das klären wir im Gespräch – kostenlos, unverbindlich und auf Wunsch bei Ihnen vor Ort.

Häufige Fragen

Was Unternehmen uns zum Cyberschutz fragen

Wir haben eine IT-Firma. Brauchen wir trotzdem eine Cyberversicherung?

Ja – die beiden lösen verschiedene Probleme. Ihre IT sorgt dafür, dass möglichst nichts passiert. Die Versicherung trägt die Kosten, wenn es doch passiert: Forensik, Wiederherstellung, Umsatzausfall, Rechtsberatung und Ansprüche Dritter. Ein gut gepflegtes Netzwerk senkt die Wahrscheinlichkeit, nicht die Rechnung im Ernstfall.

Wir sind zu klein, um für Angreifer interessant zu sein – stimmt das?

Nach den Zahlen der HDI werden 46 Prozent aller Cyberschäden von den eigenen Mitarbeitenden verursacht. Es braucht also gar keinen Angreifer, der sich Ihr Unternehmen ausgesucht hat. Dazu kommt: Die meisten Angriffe suchen kein Ziel aus, sondern durchsuchen automatisiert das Netz nach offenen Türen.

Was gilt überhaupt als Versicherungsfall?

Die HDI fasst das unter dem Begriff Informationssicherheitsverletzung zusammen: eine Datenschutzverletzung, eine Datenvertraulichkeitsverletzung oder eine Netzwerksicherheitsverletzung. Damit sind sowohl der Hackerangriff als auch die versehentlich falsch verschickte Datei erfasst – nicht nur der spektakuläre Fall.

Wie hoch ist der Selbstbehalt – und lässt er sich senken?

Wählbar sind 500, 1.000, 2.500 oder 5.000 Euro. Wer das kostenfreie Präventionsangebot von Perseus regelmäßig nutzt, kann ihn über die Awarenessklausel um 25 Prozent reduzieren, mit einem bestandenen Security-Baseline-Check um weitere 75 Prozent. Aus 5.000 Euro Selbstbehalt können so 0 Euro werden – und bei positivem Check verzichtet die HDI zusätzlich auf die Prüfung einer vorvertraglichen Obliegenheitsverletzung.

Zahlt die Versicherung ein Lösegeld?

Die Abwehr einer Cybererpressung ist versichert, einschließlich der damit verbundenen Kosten. Ob im Einzelfall gezahlt wird, ist keine Automatik, sondern eine Entscheidung im Krisenmanagement – wir gehen den Punkt vor Abschluss konkret durch. Wichtiger ist ohnehin: Wer zahlt, hat seine Daten damit nicht zurück, und die Erpressung geht heute oft weiter, als das Lösegeld reicht.

Was bedeutet „keine Stand-der-Technik-Klausel“?

Manche Cyberpolicen verlangen, dass Ihre IT-Sicherheit dauerhaft dem aktuellen Stand der Technik entspricht – im Schadenfall wird das dann geprüft und kann die Leistung kosten. Die HDI verzichtet nach ihrem Produktprofil auf solche versteckten Obliegenheiten. Das ist genau der Punkt, an dem sich Verträge im Ernstfall unterscheiden.

Sind die privaten Geräte unserer Mitarbeitenden mitversichert?

Ja, sofern es dazu eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitenden gibt (Bring Your Own Device). Ebenfalls mitversichert sind Bedien- und Programmierfehler – also der Klassiker, dass jemand versehentlich das Falsche löscht oder einstellt.

Was ist, wenn der Angriff längst läuft und wir es nur nicht wissen?

Genau dafür gibt es die Rückwärtsdeckung: Sie gilt unbegrenzt für Informationssicherheitsverletzungen, die vor Vertragsbeginn eingetreten, aber noch nicht festgestellt worden sind. Umgekehrt haben Sie nach Vertragsende eine Nachmeldefrist von zehn Jahren.

Deckt unsere Betriebshaftpflicht das nicht schon ab?

In aller Regel nicht. Die Betriebshaftpflicht zielt auf Personen- und Sachschäden. Der typische Cyberschaden ist ein reiner Vermögensschaden – dazu kommen die eigenen Kosten für Forensik, Wiederherstellung und Ausfall, die eine Haftpflicht grundsätzlich nicht ersetzt.

Was kostet eine Cyberversicherung?

Das hängt von Umsatz, Branche, Datenbestand, Selbstbehalt und Versicherungssumme ab – eine Pauschalzahl wäre unseriös. Bis 10 Millionen Euro Umsatz läuft der Abschluss digital, darüber im Individualgeschäft. Ein Angebot bekommen Sie nach einem Gespräch über Ihre IT-Landschaft, kostenlos und unverbindlich.

Kurz erklärt

Die Begriffe, die im Ernstfall fallen

Social Engineering
Gezielte Manipulation von Menschen als Teil eines Angriffs – etwa über gefälschte Absender oder nachgebaute Webseiten.
Pharming
Opfer werden unbemerkt auf manipulierte Webseiten umgeleitet, um dort an Bank- oder Zugangsdaten zu kommen.
DDoS-Angriff
Sehr viele Rechner greifen gleichzeitig auf einen Server zu, bis der Dienst nicht mehr erreichbar ist.
Zero-Day-Schwachstelle
Ein Fehler in einer Software, für den es noch kein Update gibt – das Loch in der Mauer, für das der Flicken fehlt.
Zwei-Faktor-Authentifizierung
Anmeldung über zwei unabhängige Komponenten: Passwort plus ein Code, meist vom eigenen Smartphone.
IT-Forensik
Aufklärung eines Vorfalls von den Sofortmaßnahmen über die Spurensicherung bis zur Analyse von Ursache und Umfang.
Informationssicherheitsverletzung
Der Versicherungsfall der HDI Cyberversicherung: eine Datenschutz-, Datenvertraulichkeits- oder Netzwerksicherheitsverletzung.
Cyber-Risiko
Wird unterschieden in technische Risiken, menschliche Risiken und organisatorische Risiken durch fehlende Prozesse.

Kostenlos und unverbindlich

Reden wir, bevor es passiert.

Wir schauen uns an, wo Ihr Betrieb angreifbar ist und was ein Ausfall Sie tatsächlich kosten würde. Danach wissen Sie, ob sich eine Cyberversicherung für Sie rechnet – und in welcher Höhe.

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